Berufsunfähigkeitsversicherung

Der gesetzliche Schutz bei einer Berufsunfähigkeit oder bei einer Erwerbsminderung hat sich durch die letzte Rentenreform drastisch verschlechtert. Die bisherige Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde aus dem Leistungskatalog gestrichen und anstelle derer trat nun die Erwerbsminderungsrente. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist die zu erwartende Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht wirklich ausreichend, um auch nur annähernd den Verdienst eines Vollverdieners zu ersetzen.

 

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll gewährleisten, dass Sie im Falle der Berufsunfähigkeit, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung nicht mehr die Möglichkeit haben, Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben. Vorraussetzung hierfür ist, Sie verfügen über ein ärztliches Attest und die Maßnahmen zu einer möglichen Rehabilitation sind ausgeschöpft worden. Die meisten Krankheiten, die eine Erwerbsminderung zur Folge haben sind Blutdruck- und Kreislaufbeschwerden, psychische Instabilität, Gelenk- und Knochenbeschwerden, Probleme beim Stoffwechselkreislauf, Atem- und Luftbeschwerden oder Krebserkrankung. Dies sind alles Erkrankungen vor denen Sie sich im Ernstfall nicht schützen können, aber Sie können zumindest Ihr finanzielles Risiko einschränken und sich Ihren Lebensstandard sichern.

Sie werden als berufsunfähig eingestuft, wenn Sie über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht in der Lage sind, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Generell kommt es zur Zahlung einer Berufsunfähigkeit bei einem Invaliditätsgrad von 50 %, das bedeutet einer festgestellten Behinderung von mindestens 50%. Wichtig zu wissen, ist, dass Sie vor Abschluss genau darauf achten sollten, wie hoch Sie Ihre monatliche Rente festsetzen möchten. Sinnvoll ist, sich so nah wie nur möglich am Nettoverdienst zu orientieren.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten sie unbedingt auf den Verzicht des Versicherers zur abstrakten Verweisung achten. Denn sollte der Versicherer nicht auf die abstrakte Verweisung verzichten, hat er im Falle der Berufsunfähigkeit die Möglichkeit, sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, welchen Sie noch in der Lage sind auszuüben. Wichtig ist auch, genau auf die im Vertrag stehende Berufsbezeichnung zu achten, dass im Schadensfall von der dementsprechenden Versicherungsgesellschaft keine böse Überraschung folgt. Sollten Sie verheiratet sein und Sie und Ihr Partner berufstätig sein, so sollten Sie beide eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorweisen können. Sie haben die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeit als separaten Vertrag oder in Verbindung mit einer Lebensversicherung, oder sogar in Verbindung mit der betrieblichen Altersvorsorge, abzuschließen.