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Betriebliche Riesterrente / Betriebliche AltersvorsorgeDie staatliche Riesterförderung ist auch möglich in Verbindung einer betrieblichen Altersvorsorge. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen eine solche betriebliche Altersvorsorge zu gewähren. Sie haben auch die Möglichkeit durch einen privaten Riester-Vertrag, sowie durch die Form der betrieblichen Altersvorsorge die Vorteile der staatlichen Zulage zu erhalten und von dem steuerlichen Sonderausgabenabzug zu profitieren. Ein großer Vorteil kommt allerdings nur zu Stande, wenn bei der Betriebsrente in Verbindung mit Riesterbezuschussung ein Großunternehmen für diese Sparform entschließt, da so die Vorteile von Gruppenrabatten und Sonderregelungen ausgehandelt werden können. Sie können die Förderungen auf die beiden Varianten verteilen, entweder Sie entscheiden sich für die betriebliche Variante oder Sie lassen die Förderungen mit in die private Riester Rente laufen, allerdings werden generell nur 2 Verträge gefördert. Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber aus dem zu versteuerten Einkommen an den Versicherungsträger überwiesen, in der Regel übernimmt auch der Arbeitgeber die Verwaltung. Sie müssen aber in der Steuererklärung den Sonderausgabenabzug eigenhändig beantragen. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf Anlagemöglichkeiten, wobei nur drei Modellen riesterfähig sind, und zwar die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds.
Ab dem 60. Lebensjahr haben Sie ein Recht auf Auszahlung in Form einer monatlichen Rente oder Sie entschließen sich für einen Auszahlplan bei dem das Restkapital ab dem 85. Lebensjahr verrentet wird. Eine Absicherung der Hinterbliebenen ist ebenfall versicherbar. Meist steht die Anlageform einer betrieblichen Rente schon fest und der Arbeitgeber hat hier auch Entscheidungsfreiheit, überwiegend regeln das im Voraus Tarifverträge. Sollte dem Unternehmen keine tarifliche Festlegung zu Grunde liegen, so hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Mindestabsicherung, das ist in diesem Fall die Direktversicherung, die auch mit Riester-Förderung möglich ist. Mit einem Riester-Vertrag in Verbindung der bAV sind Sie gebunden, Sie haben keinen vorzeitigen Zugriff auf Ihr angespartes Kapital. Bei einem Arbeitgeberwechsel steht Ihnen die Mitnahme Ihres Vertrages zu, doch muss, falls Sie möchten, dass er auf ein anderes Unternehmen umgeschrieben werden soll, der neue Arbeitgeber erst die Zustimmung dazu geben. Ansonsten können Sie den bestehenden Vertrag auch aus eigener Tasche weiterfinanzieren.
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