Betriebliche Riesterrente / Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer können die staatliche Riester-Förderung auch für eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Sie können verlangen, dass ihr Chef ihnen dazu eine Möglichkeit bietet.

Nicht nur mit einem privaten Altersvorsorgevertrag à la Riester funktioniert die staatliche Zulage und steuerlicher Sonderausgabenabzug. Dieses Sponsoring der öffentlichen Hand können Arbeitnehmer auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen. In größeren Betrieben, in denen die Zusatzvorsorge in großem Rahmen kollektiv für alle Mitarbeiter des Unternehmens organisiert wird, können besonders Gruppenrabatte Kostenvorteile gegenüber einem privaten Riester-Vertrag bringen.

Die Riester-Förderung können Arbeitnehmer für einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag verbrauchen. Sie können sie aber auch auf einen betrieblichen und einen privaten Riester-Vertrag verteilen. Allerdings werden nicht mehr als zwei Verträge gefördert.

Der Arbeitnehmer bezahlt Beiträge für eine Riester-geförderte Zusatzversorgung im Betrieb wie bei einem privaten Vertrag selbst aus versteuertem Einkommen. Hier wird ihm das Geld direkt vom Gehalt abgezogen, denn der Arbeitgeber überweist die Riester-Beiträge für seine Angestellten an den Anbieter.
Für die Verwaltung der Zulagen ist auch der Arbeitgeber zuständig. Der Anbieter der Riestertauglichen betrieblichen Vorsorge wird dies aber meist übernehmen. Der Arbeitnehmer muss den Sonderausgabenabzug in seiner Steuererklärung dann selbst beantragen.

Nur drei der fünf Wege betrieblicher Altersvorsorge sind für ein Riester-Angebot im Betrieb möglich: die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds.

Dass das Geld frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, ist vorgeschrieben. Eine lebenslange Rente oder ein Auszahlplan mit einer Verrentung des Restkapitals ab dem 85. Lebensjahr ist zulässig. Ohne Obergrenze können Versicherte zusätzlich ihre Angehörigen oder Leistungen bei Invalidität absichern.

Es ist Sache des Arbeitgebers, welcher Weg und Anbieter zum Zuge kommt. Durch Tarifvertrag kann dies in tariflich gebundenen Unternehmen festgelegt werden.

Der Angestellte kann verlangen, dass für ihn eine Riester-taugliche Direktversicherung abgeschlossen wird, wenn es keine vorgeschriebene tarifliche Lösung gibt und der Arbeitgeber nichts unternimmt.

Der betriebliche Riester-Vertrag wird ohne Kostenvorteil zur zweiten Wahl. Denn er ist im Vergleich zum privaten Altersvorsorgevertrag unflexibler. Im betrieblichen Riester-Vertrag ist eine Kapitalentnahme zur Immobilienfinanzierung beispielsweise nicht zulässig.

Bei einem Jobwechsel ist die nahtlose Fortsetzung des Vertrags nicht gesichert. Zwar darf der Arbeitnehmer den alten Vertrag auf einen Vertrag bei seinem neuen Arbeitgeber übertragen, jedoch muss die neue Firma das erst akzeptieren.