Direktzusage

Die Direktzusage wird auch oftmals als Pensionszusage bezeichnet. Hier gibt es keinerlei Unterschiede. Bei der Direktzusage sichert der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungsleistung für das Alter zu. Diese Versorgungsleistung kann in Form einer Rentenzahlung oder auch als Einmalauszahlung erfolgen. Um diese Versorgungsleistung erbringen zu können werden vom Arbeitgeber so genannte Rückstellungen vom Betriebsvermögen gebildet.

Oft entscheiden sich Arbeitgeber dazu die Versorgungsleistungen durch eine Rückdeckungsversicherung abzusichern. Weiterhin muss der Arbeitgeber die Direktzusage für den Fall einer Insolvenz beim Pensions-Sicherungs-Verein absichern. Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, welche nicht staatliche gefördert wird. Diese Form unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Die Direktzusage ist nach wie vor bei Großverdienern sehr begehrt, denn bei der Direktzusage hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Höhe der Einzahlungs-beiträge frei zu bestimmen. Diese werden dann direkt vom Bruttolohn abgezogen und sind somit steuerfrei. Der auszuzahlende Betrag im Alter hingegen muss voll versteuert werden, allerdings wird jährlich ein Arbeitnehmerpauschalbetrag von ca. 1050 Euro abgezogen. Bei der Auszahlung im Alter sind bei den Versorgungs-bezügen ab einem Betrag von rund 3100 Euro sind 40 Prozent der weiteren Versorgungsbezüge steuerfrei. Daraus folgt auch, dass die Steuern im Alter niedriger sind und ein so genannter Bonus gewährt wird.

Die Direktzusage oder Pensionszusage sichert dem Arbeitnehmer zu einem eine Leistung im Rentenalter zu, gleich ob eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine monatliche Rentenzahlung. Weiterhin kann aber auch das Invaliditätsrisiko und der Hinterbliebenenschutz hiermit abgedeckt werden.