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Betriebsrenten und deren FörderungSie als Arbeitnehmer haben das Recht in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Es gibt 5 verschiedene Durchführungswege einer betrieblichen Altersvorsorge, für 3 Wege kann sogar eine Riester-Förderung in Betracht gezogen werden. Ihnen steht für diese so genannten Entgeltumwandlungen ein Betrag von 2448 Euro im Jahr zu. Entgeltumwandlung bedeutet für Sie, dass Sie auf einen Teil Ihres Lohnes verzichten und dieser Teil direkt in einen Versicherungsvertrag fürs Alter fließt. Sie haben sogar die Möglichkeit über diesen Betrag hinaus zu investieren, das ist allerdings nur möglich wenn das Unternehmen mitspielt. Der Arbeitgeber übernimmt die Entscheidungsmacht, wie diese Entgeltumwandlung stattfindet. Es steht dem Unternehmen frei, in eine Direktversicherung, eine Direktzusage, in Unterstützungskassen, in Pensionsfonds oder in eine Pensionskasse zu investieren. Meist sind diese Investitionswege über Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge bereits geregelt, doch die Mindestversicherung ist die Direktversicherung, die das Unternehmen auf jeden Fall seinen Mitarbeitern anbieten muss. Die Förderungen von Betriebsrenten sehen folgendermaßen aus, es werden die Beiträge meist ausgehend vom Bruttolohn abgeführt, das bedeutet es werden die vollen Beiträge zur betrieblichen Altervorsorge eingezahlt ohne Steuer- und Sozialabgaben. Die Einzahlungen sind meist nur bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Vom Nettolohn abgehend sind Beiträge, wenn Sie sich für eine betriebliche Altersvorsorge in Verbindung mit einer Riester-Förderung entscheiden. Also informieren Sie sich zuvor, über alle staatlichen Förderungen und steuerlichen Vorteilen, die von Vertrag zu Vertrag variieren können. Sollten Sie noch nicht von einer betrieblichen Altervorsorge profitieren, setzen Sie sich am besten mit Ihrem Vorgesetzen in Verbindung, denn auf diesen Weg der Altervorsorge mit den damit verbunden Vorteilen sollte heut zu Tage kein Arbeitnehmer mehr verzichten.
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