Öffentlicher Dienst

Die meisten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unterliegen zum einen der Rentenversicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung, zum anderen verfügen die Beschäftigten über eine Zusatzversorgung. Die meisten öffentlich Bediensteten sind im Rahmen der Zusatzversorgung über die VBL abgesichert. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bedeutet dies, dass Sie im Rentenalter immer noch besser dastehen und über eine höhere Altersrente verfügen als andere Angestellte.

Nun galt allerdings für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bis 2002 die Zusatzversorgung als beamtenrechtliche Gesamtversorgung. Die Zusatzversorgung wurde aber 2002 komplett umgestaltet. Das Gesamtversorgungssystem wurde eingestellt, und dafür wurde die Zusatzversorgung in ein Punktesystem gewandelt. Kurz gesagt wurde die Zusatzversorgung vom umlagefinanzierten Verfahren in ein kapital gedecktes Betriebsrentensystem umgestellt. Geregelt ist dieses neue Punktesystem in der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Bisher hatte jeder öffentlich Bedienstete im Rentenalter die Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten, als auch die Zusatzversorgung durch die VBL, welche sich am letzten Nettoverdienst orientierte. Somit belief sich die Rente oftmals auf bis zu 91% des letzten Nettogehaltes. Durch das neue Punktesystem hat sich dies grundlegend geändert. Die Zusatzrente richtet sich nun nur noch nach den tatsächlich eingezahlten Beiträgen, man kann von einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung sprechen.

Durch diesen Umbruch wird nun auch den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die staatliche geförderte Altersvorsorgen, die Riester Rente, ermöglicht. Die Riester Renten ist wie auch bei allen anderen Angestellten eine zusätzliche private Altersvorsorge, welche vom Staat durch Zulagen und Steuerersparnisse gefördert wird. Immer mehr Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer haben ein Interesse daran, durch die Entgeltumwandlung eine Altersversorgung aufzubauen. Denn den Vorteil der Entgeltumwandlung will sich keiner entgehen lassen. Denn durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber an Lohnnebenkosten, und der Arbeitnehmer spart Beiträge zur Altersversorgung an.