Pensionsfonds

Sie möchten bei Ihrer betrieblichen Altervorsorge gerne in einen Pensionsfond investieren und auf eine Riester-Förderung nicht verzichten, seit 2002 ist dieses Versicherungsmodell ermöglicht worden. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, welche allerdings der Aufsicht durch die BAFin unterliegt. Bei dem Pensionsfonds können die Leistungen nicht als komplette Einmalauszahlung erfolgen, sondern nur max. 30% können als Einmalleistung erbracht werden, der Rest muss als monatliche Rentenleistung erfolgen. Hat der Arbeitnehmer die Steuervorteile in der Ansparphase in Anspruch genommen, sind die späteren Rentenleistungen voll zu versteuern.

Sie müssen wissen, bei Fonds können Sie immer von hohen Renditemöglichkeiten profitieren, doch allerdings sind die damit verbunden Risiken sehr hoch. Bei der Anlage in Pensionsfonds gibt es kein Limit für die Anlage in Aktien, wie es z.B. bei der Pensionskasse die Anlage in Aktien auf 35% beschränkt ist. Der Arbeitgeber gibt die Verantwortung an so genannte Fondsmanager weiter, die eine Entscheidungsfreiheit von 100 Prozent über Ihr Kapital haben. So kann man eine bessere Rendite erwirtschaften, doch garantiert ist auch nur das eingezahlte Kapital, welches bis zum Rentenbeginn entrichtet wurde.

Das bedeutet, es entscheiden fremde Menschen über ihr Vermögen. Mehrere Arbeitgeber arbeiten meist zusammen und investieren gemeinsam in einen bestimmten Fonds um das Risiko etwas zu streuen, aber eine Gewährleistung für Ihr einbezahltes Kapital kann hier nicht ausgesprochen werden. Allerdings gibt der Arbeitgeber eine so genannte Versorgungszusage fürs Alter ab.

Auch bei den Pensionsfonds besteht die Möglichkeit sich für den Einschluss von Zusatzversicherung, wie z.B. den Hinterbliebenenschutz, zu entscheiden. Doch schmälern natürlich zusätzliche Einschlüsse die spätere Rentenzahlung.