Betriebliche Pensionskasse

Sie haben Sich dazu entschlossen bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge durch Ihren Arbeitgeber in eine Pensionskasse zu investieren. Hier haben Sie nach Vertragsende die Möglichkeit frei zu wählen, Sie können Sich für eine monatliche Rentenzahlung entscheiden oder auch für eine einmalige Kapitalauszahlung. Außerdem ist das Risiko der Invalidität oder das Todesfallrisiko mit versicherbar. Bei der Pensionskasse sind auch die Arbeitnehmer selbst versichert und nicht wie z.B. bei der Unterstützungskasse, über den Arbeitgeber. Die Wahl der Pensionskasse ist die sicherste Wahl, wenn es um Ihre Kapitalgarantie geht. Doch ein Arbeitnehmer kann nicht selbst in eine Pensionskasse eintreten, hierzu bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Pensionskasse wird gleich gesetzt mit einem Lebensversicherungsunternehmen, dem entsprechend fallen auch die Gewährleistungsansprüche Ihnen gegenüber aus.

Ihnen wird auch eine Mindestverzinsung von meistens 2,25 Prozent zugesagt. Die Beiträge, die Sie durch Ihren Arbeitgeber direkt von Bruttoarbeitsgehalt überweisen lassen sind Einkommenssteuerfrei, sowie sozialversicherungsfrei, aber nur bis zur einer Höhe von 4% der BMG. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels können Sie die bestehenden Verträge umschreiben lassen. Bei Einzahlung in eine Pensionskasse haben Sie auch die Chance dafür eine Riester-Förderung zu erhalten.

Entscheiden Sie sich bei der Auszahlungsart für eine monatliche Rente haben Sie eine Garantie auf eine lebenslange monatliche Zahlung. Die Lebenserwartungen werden immer höher, da ist es eine wertvolle Sicherheit zu wissen, ich bekomme meine monatliche Rente und das regelmäßig. Allerdings findet hier auch eine monatliche Besteuerung statt. Bei einer Kapitalauszahlung hingegen unterliegen Sie einer einmaligen Besteuerung und können danach frei über Ihr Kapital verfügen. Es steht Ihnen frei, Ihr Geld erneut anzulegen und von vielleicht unter Umständen neuen Anlageformen zu profitieren. Hier sollten Sie auch den Hinterbliebenenschutz nie außer Acht lassen.

Die Entscheidung ist nicht einfach, umso wichtiger ist es, für sich selbst festzustellen, wovon kann ich mehr profitieren. Wie möchte ich meine Rentenzeit beschreiten, wie möchte ich leben. Lassen Sie sich bei dieser Entscheidung Zeit und gehen Sie alle Möglichkeiten durch.

Sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, kann er trotzdem weiterhin selbst in die Pensionskasse einzahlen und somit seine Altersvorsorge sichern.