Riester Betriebsrente

Eine Riester-Rente macht in einer betrieblichen Altervorsorge nur Sinn, wenn Sie einen ergänzenden Part ein nimmt. Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Riester-Rente als Grundanlageform für eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen, wird generell davon abgeraten. Denn sollten Sie sich für eine Riester-Rente entscheiden und in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, so fallen bei Auszahlung der Rente im Alter die vollen Krankenversicherungsbeiträge, sowie die Sozialversicherungsbeiträge an.

Bei einer Ergänzung durch Riester beispielsweise bleiben die Beiträge steuer- und sozialabgabefrei, da es sich dann um eine Entgeltumwandlung handelt. Selbst beim Abschluss eines privaten Riester-Vertrages werden keine zusätzlichen Beiträge bezüglich Kranken- und Pflegeversicherung notwendig. Allerdings gibt es mittlerweile schon Versicherungsmodelle, bei denen Sie durch eine betriebliche Altersvorsorge die Riester-Förderungen nutzen können.

 

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Sollten Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, in dem Sie beschäftigt sind und dort einen bestehenden Riester-Vertrag haben, können Sie entscheiden, ob Sie die Einzahlungsbeträge privat fortfahren möchten oder ob Sie diesen Vertrag stilllegen möchten um einen eigenen Riester-Rentenvertrag abzuschließen. Die Dualversicherung der betrieblichen Altersvorsorge ist nur möglich, sollte es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung handeln.

Bei den anderen Abschlussformen, wie ist eine Riester-Förderung nach dem deutschen Renten- und Versicherungsgesetz nicht gestattet. Sie haben allerdings die Möglichkeit umzuschichten, also die Einzahlungsbeträge aus beispielsweise einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu entnehmen und in einen Pensionsfonds zu überschreiben. Sollten dann der jährliche Mindestbetrag von 507 Euro im Jahr eingezahlt werden, besteht auch hier die Möglichkeit auf Vorteile durch die Riester-Förderung.