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Riester-Förderung vom FinanzamtFür das Alter sparen und dafür zusätzlich noch Steuervergünstigungen vom Staat erhalten ist durch die Riester-Förderung ganz einfach. Der Sparer kann die in eine der Riester geförderten Sparpläne gezahlten Beiträge in seiner jährlichen Steuererklärung geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zum Beispiel ein Ehepartner eigenes Geld verdient oder seinen Lebensunterhalt mit den Einkünften des Sparers bestreitet. Denn auch das Sparen des Ehepartners ohne eigene Einnahmen kann in der Steuererklärung des Verdienenden geltend gemacht werden. Auch als Single oder besser Verdiener, kann man die maximale Summe der Absetzbarkeit ausschöpfen. Sollte die Steuerersparnis durch das Absetzen der privaten Rentenbeiträge höher als die Zulagen sein, die man auf die gesparten Beträge erhält, zahlt der Staat die Differenz als Steuerrückzahlungen dem Sparer zurück. Somit spart man im Endeffekt doppelt: Der Staat zahlt dem Sparer Zulagen zu seinen Beiträgen der privaten Rentenabsicherung und gewährt ihm zudem noch die Möglichkeit, diese in seiner Steuererklärung geltend zu machen und bares Geld zurück zu erhalten. Warum sollte man Steuervergünstigungen, die einem vom Staat gewährt werden, weil man für seinen Ruhestand spart, entgehen lassen? Der Sparer, egal welchen Alters, Einkommensklasse oder Berufsstandes, kann in seiner jährlichen Steuererklärung einen maximalen Betrag von 2100,-€ geltend machen. Dies ist Geld, das man sich vom Staat auf einfachem, unkompliziertem Wege zurückholen kann. Und das ist sogar erwünscht, denn der Staat möchte jeden dazu ermutigen, für sein Alter privat vorzusorgen, da die staatliche Rentenabsicherung dem Lebensstandard der heutigen und kommenden Generationen nicht mehr gerecht werden kann. Kurzum: Man kann eine doppelte Ersparnis durch private Vorsorge, mit einer riestergeförderten Altersvorsorge, fürs Alter erzielen.
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