Die volle Zulage bei der Riester Rente

Der Sparer hat die Möglichkeit seine riester geförderte Anlage mit Zulagen von Staat aufzustocken. Dazu muss der Sparer spätestens 2 Jahre nachdem er einen förderfähigen Vertrag abgeschlossen hat, einen Förderantrag stellen. Die Zahlungen des Staates werden auf direktem Wege dem Vertrag gutgeschrieben, was dementsprechend das Kapital des Sparers um einiges erhöht. Somit erhöht sich die Möglichkeit auch im Alter seinen Lebensstandard halten zu können.

Wie hoch ist die maximale Zulage, die man vom Staat erhalten kann und wie kann man dieses Ziel erreichen?
Die maximale Zulage, die man bei Abschluss einer Riester geförderten Rentenversicherung erhalten kann, liegt bei 154,-€ für den Sparer, 185,-€ für jedes Kind und für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden oder werden sogar bei bis zu 300,-€. Um diese Fördermittel zu erhalten muss nur ein förderfähiger Vertrag vorgewiesen werden und rechtzeitig der Antrag auf Bezuschussung gestellt werden. Dabei ist nur eine Eigenleistung in Höhe von 4%, jedoch maximal 2100,-€, des Vorjährigen beitragspflichtigen Einkommens abzüglich der vom Staat gewährten Zuschüsse von Nöten, um die maximale Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Sollte sich der Sparer dafür entscheiden, weniger als die maximale Eigenleistung in seine private Rentenversicherung einzuzahlen, verringern sich dementsprechend die staatlichen Zuschüsse. Dabei sollte man aber als kinderloser Sparer beachten, dass man jährlich einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 90,-€ leisten sollte, um Zuschussfähig zu sein. Sollte der Sparer ein Kind haben beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf 75,-€, bei zwei Kindern auf 60,-€.

Sollten Ehepartner eine gemeinsame private Rentenversicherung abschließen, erhalten auch in diesem Fall beide die ihm zustehenden Zuschüsse vom Staat, denn auch hier gilt: Jeder der spart, auch wenn es gemeinschaftlich ist, erhält die Zulagen.