Anlageformen nach Riester

Es ist notwendig in unserer heutigen Zeit und vor allem für die folgenden Generationen, Geld für die Zeit nach dem Beruf zu sparen. Die gesetzliche Rente reicht uns nicht mehr aus, um im Rentenalter unseren gewohnten Lebensstandard zu halten. Leider verschätzen sich viele was die finanzielle Lage im Alter angeht. Welche Anlageform ist für sie die richtige und sinnvollste?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Anlagestrategien um die Lücken in der Altersvorsorge zu schließen.

 

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Es gibt seit Jahren die Riester-Rente. Eine attraktive Rentenversicherung, die mit einer Kombination aus staatlichen Förderungen und Steuervorteile ein Muss für alle Bürger, die die staatliche Zulage bekommen, ist. Denn die Förderung vom Staat sollte niemand verschenken!

Wer kann eigentlich die staatliche Förderung erhalten? Die Möglichkeit besitzen alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten, sowie Beamte und öffentlich Bedienstete, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende, aber auch Arbeitslose und Ehepartner von förderberechtigten Sparern. Sparer, die die staatliche Förderung beziehen möchten, müssen einen Riester-Vertrag abschließen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparplänen.

Nach Abschluss eines Riester – Vertrages bekommen Sparer staatliche Zulagen, die in 2008 folgendermaßen aussehen: 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage, pro Kind für welches auch Kindergeld gezahlt wird. Für Kinder die ab 2008 geboren sind oder geboren werden, gibt es sogar eine Zulage von 300 Euro. Die volle Zulage gibt es nur für Sparer, die als Beitrag 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der Zulage, in den Riester Vertrag einzahlen. Desto weniger man einspart – desto weniger Zulagen erhält man. Was weiterhin sehr attraktiv ist, dass Riester – Sparer die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen können. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, erhalten ebenfalls die Förderung. Mindestens müssen 60 Euro in einen Riester - Vertrag eingezahlt werden.

Förderfähig sind folgende Anlageformen:

  • private Rentenversicherungen
  • betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds
  • Fondssparpläne
  • Banksparpläne

Jede berechtigte Person kann bis zu zwei geförderte Riester-Verträge abschließen.