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Rentenkonto und EntgeltpunkteFür jeden Versicherten führen die Rentenversicherungsträger ein Konto. Die Zeiten, in denen jemand Rentenansprüche erworben hat, werden in diesem Versicherungs- oder Bestandskonto erfasst. Die Beiträge, die er selbst, seine Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger wie das Arbeitsamt für ihn eingezahlt haben, sind darin auch festgehalten. Ob die Behörde den bisherigen Versicherungsverlauf vollständig erfasst hat, lässt sich aus der Renteninformation erkennen. Der Versicherte bekommt später, wenn Zeiten fehlen, weniger Rente, als ihm tatsächlich zusteht. Deshalb sollte, wer die Renteninformation zum ersten Mal erhält, alle Angaben genau prüfen. Auf die Entgeltpunkte kommt es anIm Wesentlichen hängt die spätere Rente davon ab, wie lange und wie viel jemand in die Rentenkasse eingezahlt hat. Die Erziehungszeit, die wie Beitragszeit behandelt wird, obwohl die oder der Erziehende keine eigenen Beiträge zahlt, kommt hinzu. Auf die Rente werden auch Zeiten der Ausbildung oder des Studiums angerechnet, künftigen Rentnern aber nur noch drei Jahre. Erfasst werden die Rentenansprüche in so genannten Entgeltpunkten. Das versicherungspflichtige Arbeitseinkommen wird für jedes Jahr der Beitragszahlung mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten - in den alten Ländern - verglichen. Einen Entgeltpunkt bekommt, wer in einem Jahr den Durchschnittsverdienst erzielt hat. Der Versicherte erhält entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte, wenn er mehr oder weniger als diesen Durchschnitt erreicht hat. Das Einkommen muss dafür jedoch mindestens 325 Euro im Monat dauerhaft betragen. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze bildet eine Obergrenze. Der Staat berechnet für Einkommen oberhalb dieses Limits keinen Beitrag und vergibt keine Entgeltpunkte. Die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Einkommen vergrößert sich dadurch mit zunehmendem Einkommen. EckrentnerEs heißt immer wieder, das Rentenniveau beträgt 70 Prozent des Nettoeinkommens. Jedoch bezieht sich das auf den so genannten Eckrentner. Unter einem Eckrentner versteht man einen Modell-Betragszahler, der 45 Jahre Pflichtbeiträge aus einem Durchschnittsverdienst eingezahlt hat. Ein jahrzehntelanges ununterbrochenes Angestelltenleben vorzuweisen, haben längst nicht alle. Durch Ausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Jobs ohne Anstellungsverhältnis sind viele Erwerbsbiografien unterbrochen. Bis zum Jahr 2030 wird das Rentenniveau durch die Rentenreform von derzeit 70 auf 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens gesenkt. Dienen soll die Riester-Rente nur dazu, diese Minderung auszugleichen. Jedoch arbeiten die meisten Beitragszahler weniger Jahre, zahlen weniger Beiträge und haben somit auch einen geringeren Rentenanspruch. Bei 40 Jahren sind das etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens und bei 30 Jahren Berufstätigkeit etwa 45 Prozent. Um sich den Traum vom guten Leben im Alter zu erfüllen werden deshalb gesetzliche Rente und Riester-Rente nicht reichen. |