Die drei Schichten der Altersvorsorge

Zu den Zeiten vor dem Alterseinkünftegesetz hat man nicht von einem Schichtensystem, sondern von einem Säulensystem gesprochen. Hierbei hat man zwischen der gesetzlichen Altersvorsorge, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge unterschieden. Mit Eintritt des Alterseinkünftegesetzes wurde dieses System über den Haufen geworfen und es entstand das 3 Schichten System. Dieses drei Schichten System setzt sich folgendermaßen zusammen:

Die gesetzliche Rentenversicherung, die einen angenehmen Ruhestand aufgrund der regelmäßigen Kürzungen nicht mehr sicherstellen kann, jedoch immer noch eine wichtige Schicht im Rentenversicherungssystem darstellt. Sie ist der Grundstein der Rentenabsicherung, auf dem die private Vorsorge aufbaut. Diese Schicht stellt die Basisversorgung dar. Weiterhin zählt zur Schicht der Basisversorgung auch die Basisrente, welche auch als Rürup Rente bekannt ist.

Die Riesterrente, also die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte, wie auch die betriebliche Altersvorsorge, bilden im Schichtensystem die Zusatzversorgung. Diese sind durch die Bezuschussung vom Staat eine lukrative Art und Weise ist, sein Einkommen im Alter aufzustocken und somit seinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Die letzte Schicht wird durch die Kapitalanlageprodukte gebildet. Hierzu zählen private Lebensversicherungen, sowie Rentenversicherung oder auch Anlagen in Fonds und Immobilien. Kurz um alle Kapitalanlageprodukte. Der Vorteil dabei ist zweifelsohne, dass dieses Geld am Einfachsten und Schnellsten frei Verfügbar für den Sparer ist oder gemacht werden kann.

In jedem Fall reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus, um seinen Lebensabend geruhsam und in finanzieller Sicherheit verbringen zu können. Deshalb sollte jeder Bürger sich auch privat um seine Absicherung bemühen.