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Vorschriften der Riester-VorsorgeEs gibt eine Reihe von Vorschriften für die staatlich geförderte Riesterrente. Dabei haben die Anbieter solcher geförderten Anlageprodukte und die Sparer sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Die Versicherungsanbieter müssen sich die Verträge, die sie anbieten, zertifizieren lassen. Das heißt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft, ob diese Verträge gesetzeskonform sind und somit hierdurch eine staatliche Förderung möglich ist. Jedoch ist ein solches Zertifikat keine Garantie, dass diese Verträge auch für jeden rentabel sind. Jeder angebotene Vertrag ist zwar einer Standardprüfung unterzogen worden, diese berücksichtigt allerdings nicht, ob der Vertrag auch für jeden Sparer von wirtschaftlichem Nutzen ist. Daher sollte sich jeder Sparer von einem unabhängigen Berater Rat einholen ob der angestrebte Rentenversicherungsvertrag rentabel und seriös ist. Sollte der Sparer aus finanziellen Gründen einmal nicht in der Lage sein, seine monatlichen Beiträge leisten zu können, hat er die Möglichkeit den Vertrag ein gewisse Zeit ruhen zu lassen, jedoch erhält er für diesen Zeitraum keine Zulagen vom Staat. Eine weitere Vorschrift ist das Alter, in dem man frühestens die private Riester geförderte Rente beziehen kann. Dieses Alter liegt bei mindestens 60 Jahren. Die Auszahlung erfolgt dann in vertraglich geregelten „Renten“, eine komplette Auszahlung ist nicht möglich, da die Zulagen sonst zurückgezahlt werden müssten. Lediglich kann man sich 30% des angesparten Kapitals als Einmalauszahlung zum Rentenbeginn auszahlen lassen, der Rest muss in monatlichen Raten erfolgen.
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