Vorschriften der Riester-Vorsorge

Durch die Rentenreform fördert der Staat ausschließlich private Geldanlagen, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Zumindest muss das eingezahlte Geld erhalten bleiben.

Der Staat fördert als Riester-Vorsorgeverträge nur seriöse und in überschaubarem Maße riskante Sparformen.
Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz schränkt schon den Kreis der Anbieter ein:

Nur Verträge von Kreditinstituten, Versicherungs- und Investmentfondsgesellschaften sind erlaubt. Kontrolliert werden all diese Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Riester-Zertifikate erhalten haben nur solche Gesellschaften. Sie bescheinigen, dass ein Angebot staatlich gefördert wird.
Der Staat kontrolliert Riester-Verträge über den Betrieb auf andere Weise. Sie brauchen ein Zertifikat.

Für die Immobilie können viele Sparer kein Geld aus der Altersvorsorge einplanen. Denn nur bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, also privaten Fondssparplänen, Rentenversicherungen und Banksparplänen gibt es ein Entnahmerecht. Keine Entnahme vorgesehen ist in der geförderten betrieblichen Altersvorsorge über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Hier fordern die Verbände der Wohnungswirtschaft eine Nachbesserung.