Auszahlungsbeginn nicht vor 60

Wie bei der gesetzlichen Rente auch, kann die staatlich bezuschusste private Rentenversicherung erst im Alter von 60 Jahren erfolgen, da dem Sparer bei früherer Inanspruchnahme die staatlichen Zulagen verloren gehen würden. Auch im Fall einer Frührente hat der Sparer erst im Alter von 60 Jahren Anspruch auf die private Riesterrente.

Die Auszahlung erfolgt in vertraglich geregelten monatlichen Rentenzahlungen, die nicht veränderbar sind. Einzige Ausnahme ist eine einmalige Auszahlung aus Riester geförderten Fonds, die maximal 30% der angesparten Summe betragen darf. Das restliche Kapital muss ebenfalls als monatliche Renten ausbezahlt werden. Im späteren Verlauf der Auszahlungsphase ist eine außerplanmäßige Entnahme nicht mehr möglich.

Das Auszahlen in einem Gesamtbetrag und in der Höhe des Betrages wechselnde Auszahlungen der staatlich geförderten Privatrente ist nicht möglich. Es kann jedoch bei einigen Entnahmemodellen ein stetig steigender Auszahlungsbetrag vereinbart werden. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit an, sich die monatlichen Bezüge einmal jährlich auszahlen zu lassen.

Sollte der angesparte Betrag - aufgrund der geringen Ansparsumme - eine monatliche Auszahlungsumme von 24,85 € unterschreiten, erlaubt es der Gesetzgeber den gesamten Sparbetrag auf einmal zu beziehen. Der spät möglichste Auszahlungsbeginn der privaten Riesterrente ist im Alter von 67 Jahren. Die staatlich geförderte Riesterrente kann ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden, auch wenn man die gesetzliche Rente erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen wird. Das heißt, dass man noch im Beruf stehend Anspruch auf die Auszahlung der angesparten und geförderten Beträge hat.

Sämtliche Beträge, die man in der Auszahlungsphase einer Riesterrente ausgezahlt bekommt, sind zu 100% steuerpflichtig. Das heißt die Riesterrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Man bedenke aber, dass man in der Ansparphase keine Steuern auf die gesparten Beträge und deren Zinsen anfallen und der Steuersatz eines Rentners niedriger ist als eines Arbeitnehmers.