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Eingezahltes Kapital bei der Riester VorsorgeDas Gesetz zur privaten, staatlich geförderten Rentenversicherungen sieht grundsätzlich vor, dass der Wert des eingezahlten Kapitals zum Auszahlungszeitpunkt nicht geringer sein sollte, als der Wert, den es zu Beginn des Ansparzeitraumes hatte. Das heißt, dass der Sparer durch die übliche Inflation, die den Wert des Geldes im Laufe der Zeit herabsetzt, keine Verluste beim Sparen auf ein gesichertes Alter erleiden muss. Wäre dies nicht gesichert, hätte der Sparer unter Umständen mit dem Wertverlust erhebliche finanzielle Einbußen. Ein Zahlenbeispiel macht den möglichen finanziellen Schaden visuell deutlich: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,8% (zu Grunde liegen die vergangenen 50 Jahre) hätten 100 €, die man heute spart in 10 Jahren einen Wertverlust von 18 €, sprich eine Kaufkraft von nur noch 82 € und in 30 Jahren einen Verlust von 45 €, dementsprechend nur noch eine Kaufkraft von 55 €. Um dies vorzubeugen ist sichergestellt worden, dass man die Beträge, die man heute einzahlt zum Auszahlungszeitpunkt die gleiche Kaufkraft haben. Das eingezahlte Kapital ist im Laufe der Ansparphase steuerfrei. Dies gilt auch für die dafür erhaltenen staatlichen Zulagen aus dem Gesamtkapital entstehenden Zinsen. Das eingezahlte Kapital samt Zulagen vom Staat und Zinsen muss im Gegensatz zum Irrglauben vieler Sparer nicht brach liegen, sondern kann zum Bau oder Erwerb eines Eigenheimes eingesetzt werden. Es kann dem Rentensparkonto entnommen werden, muss allerdings zum Zeitpunkt des Renteneintritts wieder komplett zurückgezahlt worden sein, da der Sparer sonst alle Zulagen, die er vom Staat für das Sparen für das Alter erhalten hat, zurückzahlen müsste. Das eingezahlte Kapital ist also ein gut angelegtes Polster für das Alter und die Zeit davor.
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